Ausstellungsrichtlinien des CCG

Der CCG veranstaltet jährlich mindestens 2 Internationale Ausstellungen.

§1 Ziele der Ausstellungen
§2 Allgemeine Bestimmungen
§3 Bestimmungen für die gemeldeten Katzen

§4 Bestimmungen für die Stewardtätigkeit
§5 Bestimmungen für Richter und Richterschüler
§6 Ausstellungsklassen und Titel
§7 Zertifikate
§8 Best in Show

§1 Ziele der Ausstellungen

Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Katzen von international anerkannten Katzenrichtern bewerten zu lassen.

Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Katzen mit internationaler Konkurrenz zu vergleichen.

Vereinsmitgliedern und anderen Katzenhaltern die Möglichkeit zu geben, durch Erfahrungsaustausch mit anderen Züchtern, ihre Rasse in Bezug auf den Rassestandart zu verbessern.

Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern, die unterschiedlichen Rassen vorzustellen und ihnen das Wesen der Katzen näher zu bringen, um so das Verständnis und das Interesse für die Katze als Haustier zu fördern.

§2 Allgemeine Bestimmungen

Internationale Ausstellungen sind Ausstellungen, für die mindestens 120 Katzen gemeldet wurden. Diese Ausstellungen sind  mit einem internationalen Richtergremium besetzt, welches vom Veranstalter ausgewählt wird. Auf internationalen Ausstellungen können Anwartschaften für internationale Titel bis zum Worldchampion (Worldpremior) vergeben werden.

Titel und Titelanwartschaften werden nur anerkannt wenn sie auf vom CCG anerkannten Ausstellungen errungen werden.

An Ausstellungen des CCG können Vereinsmitglieder, sowie alle Mitglieder anderer Vereine, sowie vereinslose Katzenbesitzer teilnehmen. Die Ausstellungsleitung kann ohne Angabe von Gründen Meldungen ablehnen.

Die Anmeldung zu einer Katzenausstellung des CCG erfolgt ausschließlich über das Ausstellungsprogramm auf der Homepage. Der Meldeschluss ist 7 Tage vor der Ausstellung. Für Meldungen, die bis 14 Tage vor der Ausstellung zurückgezogen werden, fallen keine Gebühren an. Meldungen, die danach storniert werden, werden komplett in Rechnung gestellt.

Die Ausstellungsgebühren legt der Vorstand fest und können in der Gebührenordnung nachgelesen werden. Bei Entrichtung der Meldegebühr erst am Einlass, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

Klassenänderungen am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen der Ausstellung sind kostenlos.

Jede gemeldete Katze erhält eine Ausstellungsnummer.

Es wird jedem gemeldeten Tier ein Ausstellungskäfig gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Ein Doppelkäfig mit der Größe 140x70x70 cm darf mit maximal 2 Tieren belegt werden (Ausnahme Wurf).

Jeder Katze muss ausreichend Wasser, Futter und eine Katzentoilette zur Verfügung stehen.

Die Käfigdekoration muss so gestaltet sein, dass dem Tier sowohl eine weiche Unterlage zur Verfügung steht, als auch, dass der Käfig an mindestens drei Seiten mit einem Vorhang versehen ist.

Der Käfig sowie der Standplatz sind nach der Ausstellung sauber zu verlassen. Bei entsprechender Verschmutzung kann der Veranstalter ein Strafgeld in Höhe der Meldegebühr in Rechnung stellen.

Abfällige Äußerungen oder gar Beleidigungen gegenüber eines Richters und/oder dem Ausstellungsteams führen zum sofortigen Ausschluss von der Ausstellung.

In der Halle herrscht generelles Rauchverbot.

Während der gesamten Veranstaltungsdauer ist der aktive Verkauf von Tieren untersagt. Unter aktiven Verkauf ist zu verstehen, Verträge oder Abmachungen in schriftlicher Form, Zahlungen sowie die Übergabe von Tieren auf dem gesamten Ausstellungsgelände. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung. Der Kaufpreis muss an eine Tierschutzorganisation entrichtet werden, jedoch mindestens 1000€. Bei Ausschluss erfolgt keine Erstattung der Ausstellungsgebühr.

Ein vorzeitiges Verlassen der Ausstellungshalle, sowie das vorzeitige Räumen der Käfige / Sturdis kann zum Ausschluss weiterer Ausstellungen führen. Ebenfalls werden die Richterberichte einbehalten.

Die Ausstellung wird vom Ausstellungsleiter offiziell beendet.

§3 Bestimmungen für die gemeldeten Katzen

Für alle gemeldeten / ausgestellten Katzen ist eine gültige Impfung lt. EU-Richtlinien gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen nachzuweisen. Jedes Jungtier ab der 10. Lebenswoche, dass zur Ausstellung mitgebracht wird, muss mindestens die Erstimpfung nachweisen. Tiere aus dem Ausland müssen eine  gültige Tollwutimpfung nachweisen. Der Nachweis der Wirksamkeitsdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden. Alle anwesenden Ausstellungstiere müssen eindeutig identifizierbar sein durch Mikrochip oder Tätowierung.

Jede Katze wird vor dem Einlass in die Halle tierärztlich untersucht und mit der angegebenen Chipnummer abgeglichen. Das Tier muss für gesund befunden, parasitenfrei und nicht tragend sein. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Veranstaltungsleiter. Wird ein Tier zurückgewiesen, gleich aus welchem Grund, entscheidet der Veranstaltungsleiter, ob auch alle anderen Tiere dieses Ausstellers abgewiesen werden. Die Meldegebühr oder eventuell andere anfallende Kosten werden nicht erstattet.

Die geforderten Auflagen des Gutachtens zum §11b des Tierschutzgesetzes sind zu beachten.

Jungtiere dürfen erst ab der 10. Lebenswoche ausgestellt werden.

Disqualifikation: Tiere die vorsätzlich falsch gemeldet werden, müssen disqualifiziert werden. Ebenso führt ein vorzeitiges Entfernen eines Tieres aus der Halle, ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung, zur Disqualifikation. Wird ein Tier einem Richter verweigert, so muss dieses disqualifiziert werden. Des Weiteren kann eine Disqualifikation bei Nichteinhaltung der Ausstellungsrichtlinien des CCG erfolgen.

§4 Bestimmungen für die Stewardtätigkeit

Der Chefsteward ist das Bindeglied zwischen den Richtern und der Ausstellungsleitung. Er ist den Stewards weisungsbefugt und führt die Aufsicht im Richterraum. Er unterrichtet das Ausstellungsbüro über abwesende Katzen und unterweist die Stewards in ihre Tätigkeiten.

Der Steward leistet dem Richter, dem er zugeteilt ist, während des gesamten Richtens Hilfe. Er ist dafür verantwortlich, dass der Richtertisch, die Richterkäfige und auch die Hände immer sorgfältig desinfiziert werden.

Er muss in der Lage sein, eine Katze korrekt aus dem Käfig zu nehmen und darf keinerlei Kommentar zu einer Katze äußern bzw. deren Identität preisgeben.

Der Steward darf ohne ausdrückliche Aufforderung des Richters, den Ausstellern keine Bewertungsergebnisse mitteilen.

Bei Abwesenheit einer Katze hat er den Chefsteward zu informieren.

Er darf niemals seine eigene Katze dem Richter präsentieren.

Der Steward erhält am Ende jeder Ausstellung von dem Richter, dem er zugeteilt war, ein Stewardzeugnis, welches vom Richter und der Ausstellungsleitung unterschrieben ist.

§5 Bestimmungen für Richter und Richterschüler

Die Richter dürfen vor Beendigung des Richtens sowie der Best in Show-Wahl keinen Einblick in den Katalog nehmen.

Sie dürfen Ihre eigenen Tiere nur außer Konkurrenz ausstellen.

Die Richter dürfen sich weder von der Ausstellungsleitung, von Ausstellern, Richterschülern oder Stewards in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.

§6 Ausstellungsklassen und Titel

Auf internationalen Ausstellungen des CCG werden die Katzen in den Kategorien Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar gerichtet.

Zusätzliche Kategorien können in Form einer Sondershow von der Ausstellungsleitung rechtzeitig vor der Ausstellung bestimmt werden.

Die Tiere werden in ihrer Kategorie in unterschiedliche Ausstellungsklassen eingeteilt und dort nach Rasse und Farbe getrennt gerichtet.

Der Richter kann die Vergabe des Siegeranwartschaft-Zertifikates für das in seiner Gruppe mit v1 bewertete Tier verweigern. Dies ist mit „v1 ohne“ auf dem Richterbericht zu vermerken.

Richterentscheidungen sind unanfechtbar.

Bei Umschreibung einer Katze in eine andere Farbe werden alle bis dahin erreichten Titel gestrichen und das Tier muss nach der Umschreibung in der entsprechenden Farbe gemeldet werden.

Sollte es für die Erringung eines Titels nötig sein, dass die Katze von einem anderen Richter als dem vorgegebenen gerichtet wird, können die Zertifikate von einem anderen anwesenden Richter gegengezeichnet werden.

Der CCG vergibt pro Ausstellungstag zwei Anwartschaften.

Ausstellungsklassen und Titel:

6.1. Wurfklasse:

In der Wurfklasse werden mindestens 3 Tiere desselben Wurfes ausgestellt (mit oder ohne Mutter), die am Ausstellungstag mindestens die 10. Lebenswoche vollendet haben nicht älter als 16 Wochen sind. Die höchstmögliche Bewertung ist v1.

6.2. Babyklasse:

In der Babyklasse werden Tiere ausgestellt, die am Ausstellungstag mindestens die 10. Lebenswoche vollendet haben und nicht älter als 3 Monate sind. Diese Ausstellungsklasse kann nur in Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Veterinäramt angeboten werden.

6.3. Kittenklasse:

In der Kittenklasse werden Tiere ausgestellt die am Ausstellungstage mindestens 3 Monate und noch nicht älter als 6 Monate sind. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACP (Certificat d‘Aptitude au Championat-Petit) vergeben. Das dreimalige Erringen des CACP berechtigt die Katze zum Führen des Titels „KittenChampion“ (K.Ch).

6.4. Jugendklasse:

In der Jugendklasse werden Tiere ausgestellt, die am Ausstellungstag mindestens 6 Monate und noch nicht älter als 9 Monate sind . Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACJ (Certificat d‘Aptitude au Championat-Jeunesse) vergeben. Das dreimalige Erringen des CACJ berechtigt die Katze zum Führen des Titels „JugendChampion“ (J.Ch).

6.5. Offene Klasse:

Das Tier muss am Ausstellungstag mindestens 9 Monate und unkastriert sein. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAC (Certificat d‘Aptitude au Championat) vergeben. Das dreimalige Erringen des CAC unter 3 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Champion“ (Ch).

6.6. Championklasse:

In der Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt, die den Titel Champion errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACIB (Certificat d’Aptitude au Championat international de Beauté) vergeben. Das 3malige Erringen des CACIB in 2 Ländern unter mindestens 2 verschiedenen Richtern berechtigt die Katze zum Führen des Titels „Champion International“ (Ch.lnt.) Alternativ dazu berechtigt das 5-malige Erreichen des CACIB im Inland unter mindestens 4 verschiedenen Richtern aus 3 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Champion International“.

6.7. International Championklasse

In der International Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt, die den Titel Internationaler Champion errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CAGCI (Certificat d’Aptitude au Grand Champion International) vergeben. Das 3malige Erringen des CAGCI unter 3 verschiedenen Richtern, in 2 verschiedenen Ländern berechtigt die Katze zur Führung des Titels „Großer Internationaler Champion“ (G.C.l.). Alternativ dazu berechtigt das 7-malige Erreichen des CAGCI im Inland unter mindestens 5 verschiedenen Richtern aus 4 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Großer Internationaler Champion“.

6.8. Grand International Championklasse:

In der Grand International Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt die den Titel „Gr.Ch.lnt“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACE (Certificat d‘Aptitude au Championat d’Europe) vergeben. Das 3malige Erringen des CACE unter 3 verschiedenen Richtern, in 2 verschiedenen Ländern berechtigt die Katze zur Führung des Titels „Europa Champion“ (Eu.G.C.l.). Alternativ dazu berechtigt das 9-malige Erreichen des CACE im Inland unter mindestens 6 verschiedenen Richtern aus 4 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels „Europa Champion“.

6.9. Europa Championklasse:

In der Europa Championklasse werden unkastrierteTiere ausgestellt die den Titel „Eu.G.C.l.“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das GCACE (Certificat d‘Aptitude au Grand Championat d’Europe) vergeben. Das 3malige Erringen des GCACE unter drei verschiedenen Richtern in 2 verschiedenen Ländern berechtigt die Katze zur Führung des Titels „Grand Europa Champion“ (Gr.Eu.Ch.). Alternativ dazu berechtigt das 11-malige Erreichen des GCACE im Inland unter mindestens 7 verschiedenen Richtern aus 5 verschiedenen Ländern die Katze zum Führen des Titels “ Grand Europa Champion“.

6.10. Große Europa Championklasse:

In der Großen Europa Championklasse werden unkastrierte Tiere ausgestellt die den Titel „Gr.Eu.G.C.l.“ errungen haben. Zusätzlich zur Höchstbewertung v1 kann der Richter das CACM vergeben. Das 3malige Erringen des CACM unter drei verschiedenen Richtern aus drei verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten in 2 verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten berechtigt die Katze zur Führung des Titels „World Champion“ (W.Ch.). Alternativ dazu berechtigt das 13-malige Erreichen des CACM unter 9 verschiedenen Richtern aus fünf verschiedenen Ländern und 2 verschiedenen Kontinenten in 3 verschiedenen Ländern die Katze zur Führung des Titels „World Champion“ (Certificat d´aplitude au Championat Mondial)

6.11.Kastratenklassen:

Die Punkte 9.5 bis 9.10. werden analog für kastrierte Tiere angewandt. Das Wort „Champion“ wird jeweils durch das Wort „Premior“ (Pr.) ersetzt.

6.12.Ehrenklasse:

In der Ehrenklasse werden Tiere ausgestellt die den „W.Ch.“ bzw. „W.Pr.“ errungen haben. Getrennt nach der Kategorie erhält das beste Tier Platz 1.

Alle Tiere erhalten einen Ehrenpreis.

Die Tiere der Ehrenklasse konkurrieren mit den anderen gemeldeten Katzen für Best in Colour und Best in Show.

6.13. Farbbestimmungsklasse:

In dieser Klasse werden Katzen mit bekannter Herkunft gemeldet, deren Farbe nicht eindeutig feststeht. Sie konkurrieren nach der Bestimmung in der entsprechenden Rasse, Farbe und Klasse.

6.14. Hauskatzen:

Als Hauskatzen werden alle Tiere gemeldet, die keinem Rassestandard entsprechen. Sie werden nach Gesundheit, PfIegezustand und harmonischem äußeren beurteilt. Bei der Bewertung soll deutlich zu erkennen sein, dass das Tier mit einer guten Platzierung keine „schlechte“ Rassekatze ist. Sie werden platziert mit 1., 2., 3.

6.15. Außer Konkurrenz:

Tiere, die außer Konkurrenz ausgestellt werden, werden nicht gerichtet und erhalten keine Bewertung. Es kann nur dann eine Katze außer Konkurrenz gemeldet werden, wenn vom gleichen Aussteller mindestens ein Tier in Konkurrenz gemeldet ist.

§7 Zertifikate

7.1. Best in Colour:

Das Zertifikat „Best in Colour“ können nur Tiere erhalten, die über den Erwerb eines Siegeranwartschaft-Zertifikates hinaus, in besonderem Maße die Merkmale ihrer Rasse verkörpern.

Für die Vergabe von „Best in Colour“ müssen pro Rasse/Farbe mindestens 3 Tiere anwesend sein. Das beste dieser Tiere kann das Zertifikat
„Best in Colour“ erhalten.

7.2. Sonderpreis:

Das Zertifikat „Sonderpreis“ können nur Tiere erhalten, die über den Erwerb eines Siegeranwartschaft-Zertifikates hinaus, in besonderem Maße die Merkmale ihrer Rasse verkörpern, aber weniger als 3 Tiere pro Rasse/Farbe anwesend sind.

7.3. Best of Breed:

Es kann für jede Rasse ab 5 Tieren ein „Best of Breed“ vergeben werden. Die Nominierung erfolgt durch die Richter, die diese Rassen bewertet haben. Aus allen nominierten Tieren einer Rasse erfolgt eine Wahl zum „Best of Breed“ durch die beteiligten Richter.

Das jeweilig beste Tier kann die Auszeichnung „Best of Breed“ erhalten.

§8 Best in Show

8.1. Für die „Best in Show“ gibt es grundsätzlich die Haarkategorien Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar. Zusätzliche Kategorien sind möglich.

8.2. Es können nur Tiere aus der Erstbewertung nominiert werden, die ein Siegeranwartschafts-Zertifikat errungen haben.

Jeder Richter nominiert nach Punkt 8.1. innerhalb der von ihm gerichteten Kategorie jeweils

  1. a) sein bestes männliches erwachsenes Tier
    b) sein bestes weibliches erwachsenes Tier
    c) seinen besten männlichen Kastraten
    d) seinen besten weiblichen Kastraten
    e) sein bestes Jungtier männlich
    f ) sein bestes Jungtier weiblich
    g) sein bestes männliches Kitten
    h) sein bestes weibliches Kitten
    i ) seinen besten Wurf

8.3. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie die Wahl des besten Tieres getrennt nach Punkt 8.2 a bis 8.2.j

Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best in Show“

8.4. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie aus allen „Best in Show“ Tieren die Wahl des „Best of Best“.

Das jeweilig beste Tier erhält den Titel „Best of Best“

8.5. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt in jeder Kategorie die Wahl des besten Wurfes.

Der jeweilig beste Wurf erhält den Titel „Bester Wurf“

8.6. Per Abstimmung durch die Richter erfolgt unter allen besten Würfen die Wahl des besten Wurfes der Ausstellung. Der beste Wurf von allen erhält die Auszeichnung „Bester Wurf der Ausstellung“

8.7. Per geheimer Abstimmung durch die Richter erfolgt aus den „Best of Best“ Tieren die Wahl des „Best over All“. Die Tiere erhalten Platzierungen, das bestplatzierte Tier erhält den Titel „Best over All“

Europäischer Ring

Zusätzlich zur normalen Bewertung können die Tiere auch noch für den Europäischen Ring gemeldet werden. Ein Richter bewertet die Katzen unabhängig von Rasse, Farbe, Geschlecht oder Alter und wählt seine Siegerkatzen. Wenn möglich sollen die Ringe unterteilt werden in Jungtiere und erwachsen Tiere.

Die Art der Durchführung des Ringes wird von der Ausstellungsleitung, abhängig von den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten festgelegt.